Zur qualitativen und quantitativen Bestimmung der Stoffe kommen hauptsächlich chromatographische und enzymimmunologische Methoden zum Einsatz.
Für die Dopingtests in den Ländern sind nationale Agenturen zuständig, die eigenständig arbeiten und von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) kontrolliert werden.
Die WADA veröffentlicht seit dem Jahr 2004 jährlich eine Dopingliste, auf der alle relevanten Substanzen enthalten sind.
Danach sind:
I. Verbotene Substanzen und Methoden während und außerhalb des Wettkampfes
S0) Medizinisch nicht zugelassene Wirkstoffe (Generelles Verbot für alle Substanzen, die noch in der Entwicklung und in den klinischen Prüfphasen sind)
S1) Anabole Wirkstoffe
S2) Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika
S3) ß2-Agonisten
S4) Hormone und Metabolische Modulatoren
S5) Diuretika und maskierende Substanzen
M1) Manipulation von Blut und Blutkomponenten
M2) Chemische und physikalische Manipulationen
M3) Gen- und Zelldoping
II. Verbotene Substanzen und Methoden während des Wettkampfes
Zusätzlich zu den unter S1-S5 und M1-M3 verbotenen Kategorien sind für den Wettkampf folgende Wirkstoffe verboten:
S6) Stimulanzien
S7) Narkotika
S8) Cannabinoide
S9) Glucocorticoide
III. Verbotene Substanzen in speziellen Sportarten
P1) Beta-Blocker
Urin-Schnelltests sind im Dopingbereich bisher noch nicht präsent, da die Vielschichtigkeit der Anlyseparameter durch einfache Tests kaum abbildbar ist.